Recyclefähig vs. biologisch abbaubar vs. biobasiert
Ein wesentliches Ziel von Regelungen der Produktverantwortung ist es, Herstellern Anreize zu geben, bereits bei der Gestaltung und Herstellung von Produkten die Umweltauswirkungen der Produkte über deren gesamten Lebensweg und insbesondere auch bei der späteren Entsorgung zu berücksichtigen.
Wichtig ist es, die Unterschiede in den Begrifflichkeiten zu verstehen: Nicht alles, was recyclefähig ist, ist zugleich auch kompostierbar. Bringen wir ein wenig Klarheit in den Dschungel der Begrifflichkeiten:
Recyclefähige Klebstoffe
Nicht der Klebstoff selbst soll recycelt werden, sondern er soll den Recyclingprozess nicht beeinträchtigen. Bei Einhaltung definierter Größe (1,6 x 1,6 mm), Filmdicke (120 µm) und Erweichungspunkt (> 68 °C) kann jeder Schmelzklebstoff als recyclingverträglich eingestuft werden.
Biologisch abbaubar – Abbau einer Substanz durch biologische Aktivität
Ein Stoff ist biologisch abbaubar, wenn ihn Mikroorganismen wie z. B. Bakterien zersetzen können. Es ist nicht vorgegeben, dass der Stoff nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraumes abgebaut sein muss! Der Grad der Bioabbaubarkeit eines Kunststoffgegenstands hängt neben der speziellen Kunststoffrezeptur auch von dem Oberflächen-Volumen-Verhältnis der Produkte, z. B. der Materialdicke, ab.
Kompostierbar:
“Kompostierbar” ist ein genormter Begriff und bedeutet, dass Mikroorganismen den Kunststoff in Kompostieranlagen und damit in einem von Menschen kontrollierten Prozess innerhalb kurzer Zeit zersetzen können.
Industrielle Kompostieranlage:
Bei ca. 60 °C innerhalb von 12 Wochen bis zu 90 % zersetzt. Das heißt: Nach 12 Wochen Kompostierung dürfen nicht mehr als 10 % Rückstände bezogen auf die Originalmasse in einem 2-mm-Sieb zurückbleiben.
Gartenkompost:
Zersetzung bei ca. 30 °C innerhalb von 12 Monaten.
Biobasiert – aus Biomasse stammend
Der Begriff „biobasierter Kunststoff“ ist nicht geschützt, daher gibt es auch keinen gesetzlichen Mindestanteil, der für die Verwendung des Begriffs nötig ist.
Jedoch gibt es zwei verschiedene freiwillige Zertifizierungssysteme, bei denen verschiedene Logos vergeben werden, je nach Anteil der Kohlenstoffatome im Produkt, die biologischer Herkunft sind. Unter anderem kann eine Zertifizierung über das Institut DIN CERTCO beantragt werden.
Bei der DIN CERTCO-Zertifizierung wird zwischen
drei Qualitätsstufen (20–50 %, 50–85 % und
>85 %) unterschieden, die jeweils ein eigenes Logo
haben, auf dem auch die Stufe angegeben ist.
Es wird geprüft, dass zum Beispiel der Schmelzklebstoff einen bestimmten Anteil an nachwachsenden Rohstoffen enthält. Ein nachwachsender Rohstoff ist ein Rohstoff, der in vergleichbarem Tempo wieder entsteht, wie er verbraucht wird. Der Anteil wird als Wert in Prozent angegeben.
Die ISO 16620-2:2019 regelt die Bestimmung des biobasierten Kohlenstoffanteils von Kunststoffprodukten, Polymeren und Zusatzstoffen.
Biobasierte Kunststoffe können biologisch abbaubar sein, sind es aber oft nicht. Umgekehrt sind biologisch abbaubare Kunststoffe nicht zwingend auch biobasiert.
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